Zehn Jahre Patientenrechtegesetz

Patien­ten­rechte weit­er stärken
Zehn Jahre Patien­ten­rechtege­setz war ein wichtiger Meilen­stein, um die Rechte der Pati­entin­nen und Patien­ten zu stärken. “Wir dür­fen uns damit aber nicht zufrieden geben: Wir brauchen mehr Patien­ten­für­sprecherin­nen und ‑sprech­er, die es lei­der noch nicht an jedem Kranken­haus gibt. Wir brauchen aber auch einen Patien­te­nentschädi­gungs­fonds, ger­ade für Men­schen, die unter den Fol­gen ein­er Behand­lung oder Ther­a­pie lei­den, bei denen die Ursache aber nicht abschließend gek­lärt wer­den kann”, so Seidenath.

Derzeit läuft auf Bun­de­sebene ein Geset­zge­bungsver­fahren, um die Unab­hängige Patien­ten­ber­atung Deutsch­land (UPD) und ins­beson­dere deren Finanzierung zu reformieren. Die UPD soll ab 2024 in ein­er Stiftung bürg­er­lichen Rechts ver­stetigt wer­den. Das Ziel sei, die UPD in eine dauer­hafte, staats­ferne und unab­hängige Struk­tur unter Beteili­gung der maßge­blichen Patien­tenor­gan­i­sa­tio­nen zu über­führen, heißt es in einem Gesetzentwurf.
Hier geht es zu der Videobotschaft