Windkraftanlagen und 10 H: CSU-Fraktion schafft durch Änderung der Bauordnung Rechtssicherheit

Foto: Pexels | @ Pixabay

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20 Wind­kraftan­la­gen, die bere­its vor Inkraft­treten der 10 H‑Regel im Herb­st 2014 genehmigt oder genehmi­gungs­fähig waren, aber mit­tler­weile mit einem anderen Anlagetyp in Betrieb gegan­gen sind, kön­nen kün­ftig weit­er­be­trieben wer­den. Mit einem entsprechen­den Geset­zen­twurf zur Änderung der Bay­erischen Bauord­nung sorgt die CSU-Frak­tion für Rechtssicher­heit. Nicht von dieser Regelung umfasst sind Anla­gen, die vor 2014 lediglich geplant, aber noch gar nicht oder nicht voll­ständig errichtet sind. Diese kön­nen jedoch ein Bauleitver­fahren durch­laufen. Dazu Alexan­der König, stel­lvertre­tender CSU-Frak­tionsvor­sitzen­der: „Wir kön­nen rück­wirk­end nur die Anla­gen priv­i­legieren, bei denen ein berechtigtes schutzwürdi­ges Inter­esse der Bauher­ren vor­liegt, weil diese auf die Recht­mäßigkeit ver­trauen konnten.“

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