Tierschutznovelle so nicht umsetzbar

Grafik: CSU-Fraktion / Foto: Pixel-Sepp | @ pixabay

Grafik: CSU-Frak­tion / Foto: Pix­el-Sepp | @ pixabay

CSU-Frak­tion kri­tisiert prax­is­fremde Ver­bote des Bundes
Um auch kün­ftig eine prax­is­gerechte Nutztier­hal­tung in Bay­ern zu ermöglichen, fordert die CSU-Frak­tion im Land­tag die Bun­desregierung auf, Anpas­sun­gen an dem vor­liegen­den Ref­er­ente­nen­twurf des Bun­des­land­wirtschaftsmin­is­teri­ums zur Änderung des Tier­schutzge­set­zes vorzunehmen. Die Land­tags­frak­tion spricht sich unter anderem gegen ein generelles Ver­bot der Anbinde­hal­tung von Milchkühen aus und ver­langt bei der Nov­el­lierung des Tier­schutzge­set­zes den ohne­hin stat­tfind­en­den Umstieg auf Kom­bi­na­tion­shal­tung oder Lauf­stall­hal­tung zu berück­sichti­gen. Nach dem Willen der Frak­tion braucht es neben rechtssicheren Rah­menbe­din­gun­gen auch angemessene Über­gangs­fris­ten, um einen dro­hen­den Struk­tur­bruch ins­beson­dere zum Nachteil kleiner­er bäuer­lich­er Fam­i­lien­be­triebe abzuwenden.

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