Telenotarzt — im Bayerischen Rettungsdienstgesetz fest verankert

Foto: privat

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In der Region Straub­ing bere­its erprobt
Ein manch­mal (über-)lebenswichtiges Ziel der Gesund­heit­spoli­tik ist es, nach einem Unglücks­fall das ther­a­piefreie Inter­vall so kurz wie möglich zu gestal­ten. Hier hil­ft der “Teleno­tarzt”, wie er in den let­zten Jahren in der Region Straub­ing erprobt wurde. Inzwis­chen ist er im Bay­erischen Ret­tungs­di­en­st­ge­setz fest ver­ankert. Über das weit­ere Aus­rollen des Teleno­tarztes in Bay­ern haben wir uns am ver­gan­genen Mittwoch in ein­er hochkaräti­gen hybri­den Runde aus­ge­tauscht: im Land­tag saßen dabei Innen­min­is­ter Joachim Her­rmann, Vertreter seines Haus­es, meine Land­tags-Kol­le­gin: Sylvia Stier­stor­fer und ich. Online zugeschal­tet waren unter anderem Dr. Albert Solled­er aus Straub­ing und Dr. Rain­er Weis aus Amberg. Ger­ade läuft die Auss­chrei­bung — Anfang 2023 wer­den wir in der Umset­zung dann schon deut­lich weit­er sein, alles zugun­sten der Pati­entin­nen und Patienten!