Streikverbot für Beamte sichert Funktionsfähigkeit des Staates

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Beamte dür­fen auch in Zukun­ft nicht streiken. Dass dies so ist und auch so bleibt, ist gut für unser Staatswe­sen“, sagt Wolf­gang Fack­ler, Vor­sitzen­der des Auss­chuss­es für Fra­gen des öffentlichen Dien­stes im Bay­erischen Land­tag, zur Entschei­dung des Bun­desver­fas­sungs­gerichts diese Woche. „Mit dem Urteil zum Streikrecht wird die Funk­tions­fähigkeit des öffentlichen Dien­stes – auch im Bil­dungs­bere­ich – gesichert und das Berufs­beam­ten­tum gestärkt“, ergänzt die stel­lvertre­tende CSU-Frak­tionsvor­sitzende Ingrid Heckner.

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