Staatsministerin a.D. Kerstin Schreyer, MdL und Bernhard Seidenath, MdL: CSU-Parteitags spricht sich für ein „Recht auf Vergessen werden“ aus

 

v.l.n.r.: Thomas Pirner, MdL;  Daniel Artmann, MdL; Staatsministerin Judith Gerlach, MdL; Bernhard Seidenath, MdL; Staatsministerin a.D. Kerstin Schreyer, MdL; Landtagspräsidentin Ilse Aigner, MdL; Thomas Huber, MdL; Wolfgang Stefinger, MdB; Susanne Hierl, MdB; Peter Wachler, MdL

v.l.n.r.: Thomas Pirn­er, MdL; Daniel Art­mann, MdL; Staatsmin­is­terin Judith Ger­lach, MdL; Bern­hard Sei­de­nath, MdL; Staatsmin­is­terin a.D. Ker­stin Schrey­er, MdL; Land­tagspräsi­dentin Ilse Aign­er, MdL; Thomas Huber, MdL; Wolf­gang Stefin­ger, MdB; Susanne Hierl, MdB; Peter Wach­ler, MdL

Gemein­sam mit den Abge­ord­neten Daniel Art­mann, Susanne Hierl, Thomas Huber, Thomas Pirn­er, Dr. Wolf­gang Stefin­ger und Peter Wach­ler haben Staatsmin­is­terin a.D. Ker­stin Schrey­er und Bern­hard Sei­de­nath den Antrag „„Recht auf Vergessen“ für Kreb­süber­lebende jet­zt!“ gestellt. Dieser Antrag, der sowohl von Gesund­heitsmin­is­terin Judith Ger­lach als auch von Land­tagspräsi­dentin Ilse Aign­er, die kür­zlich ihre über­standene Kreb­serkrankung öffentlich gemacht hat, unter­stützt wurde, ist am CSU-Parteitag von den Delegierten beschlossen worden.

Staatsmin­is­terin a.D. Ker­stin Schrey­er: „Ich freue mich über das klare Votum der Delegierten, damit ist klar: Wir als CSU wollen ein Recht auf Vergessen wer­den für Krebsüberlebende.

Die Benachteili­gung von Per­so­n­en, die medi­zinisch als geheilt gel­ten, muss enden. Der Beschluss ist ein weit­er­er Meilenstein!“

Bern­hard Sei­de­nath erk­lärte, dass es das „Recht auf Vergessen wer­den‘“ geben sollte und sagt dazu: „4,5 Mio. Men­schen in Deutsch­land leben mit oder nach ein­er Kreb­s­di­ag­nose. 60% davon sind Langzeitüber­lebende, also Men­schen, die ihre Kreb­serkrankung bere­its seit mehr als 5 Jahren über­lebt haben und medi­zinisch als geheilt gel­ten. Trotz­dem wer­den diese Men­schen an vie­len Stellen im Leben benachteiligt, etwa bei Ver­sicherun­gen, Kred­iten, Immo­bilien­fi­nanzierun­gen, Adop­tio­nen oder bei der Ver­beam­tung. Für Langzeitüber­lebende ist es eine Zumu­tung, auch nach Jahrzehn­ten noch Nachteile zu haben, beson­ders für Men­schen, die im Kinder- bzw. Jugen­dal­ter eine Kreb­serkrankung über­standen haben. Für ein „Recht auf Vergessen­wer­den“, bei dem die Kreb­sreg­is­ter ihre Auf­gaben gle­ich­wohl weit­er­hin voll erfüllen kön­nen, hat sich die GPA-Lan­desver­samm­lung am 10.10.2026 ein­stim­mig aus­ge­sprochen. Die an die Bun­de­sebene gerichtete Peti­tion „Recht auf Vergessen­wer­den nach Krebs“ (www.recht-auf-vergessen.de) kann noch unter­schrieben wer­den! Der ab 20.11. gültige neue § 213a VVG ist immer­hin ein erster Schritt. Weit­ere müssen folgen!“

Antrag als PDF