Soforthilfeprogramm Corona

Foto: mohamed Hassan | @ Pixabay

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Bay­ern verzah­nt sein bay­erisches Pro­gramm „Soforthil­fe Coro­na“ noch enger mit dem entsprechen­den Bun­de­spro­gramm. Bere­its in der ver­gan­genen Woche hat die Bay­erische Staat­sregierung mit Kabi­netts­beschluss vom 31. März 2020 die Antragsvo­raus­set­zun­gen des bay­erischen Pro­gramms mit Blick auf die Def­i­n­i­tion des Liq­uid­ität­sen­g­pass­es gelock­ert. Damit wur­den die Antragsvo­raus­set­zun­gen des bay­erischen Pro­gramms mit dem Bun­de­spro­gramm in Ein­klang gebracht. Des Weit­eren ermöglicht die Verzah­nung der bei­den Pro­gramme höhere Zahlun­gen für alle abgedeck­ten Betriebsgrößen.

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