Seidenath und Faltner: „Ohne allgemeine Impfpflicht kann auch der § 20a IfSG keinen Bestand mehr haben – Bundestag muss handeln“

Nach­dem nun klar ist, dass der Bun­destag keine all­ge­meine Impf­pflicht gegen Coro­na beschließen wird, kann auch der § 20 a Infek­tion­ss­chutzge­setz (IfSG), die ein­rich­tungs­be­zo­gene Impf­pflicht, keinen Bestand mehr haben“, erk­lärte heute in München GPA-Lan­desvor­sitzen­der Bern­hard Sei­de­nath, MdL.
„Wir haben bei den Beschäftigten der bay­erischen Pflegeein­rich­tun­gen erfreulicher­weise eine sehr hohe Impfquote von 92 Prozent. Die weni­gen Pflegekräfte, die bis dato nicht geimpft sind, kön­nen von der Imp­fung auch nicht überzeugt wer­den“, ist sich GPA-Lan­desvor­standsmit­glied Eva Falt­ner sich­er, die selb­st eine Pflegeein­rich­tung leitet.
Auf­grund des § 20 a IfSG müssen den Gesund­heit­sämtern seit dem 15. März die Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er gemeldet wer­den, die nicht geimpft sind. Von der Regelung sind nicht nur Pflegekräfte betrof­fen, son­dern alle Mitar­bei­t­en­den in den Ein­rich­tun­gen, also auch Ver­wal­tungskräfte, Haus­meis­ter, Köche und viele mehr. Ab dem 1. Juli müssten die Gesund­heit­sämter für diesen Kreis dann entsprechende Betre­tungs- bzw. Tätigkeitsver­bote aussprechen.

Wie es dann arbeit­srechtlich weit­erge­ht, ist über­haupt nicht geregelt! Der § 20 a IfSG ist zunächst bis Ende des Jahres begren­zt, was danach ist, weiß kein­er!“, so Falt­ner. „Im schlimm­sten Fall ver­lieren Ein­rich­tun­gen nun Mitar­beit­er, die 2023 dann wieder arbeit­en dürften, sich aber in der Zwis­chen­zeit einen anderen Job gesucht haben oder sog­ar vom Job­cen­ter umgeschult wur­den.“ „Wenn der § 20 a IfSG auch unter den neuen Aus­gangs­be­din­gun­gen – ohne eine nach­fol­gende all­ge­meine Impf­pflicht – wie geplant bis zum Jahre­sende Bestand hätte, würde aus dem absoluten Man­gel­beruf Pflege weggeschult wer­den. Das ver­stünde nie­mand“, unter­strich Sei­de­nath. „Es geht hier auch um Ver­sorgungssicher­heit. Schon jet­zt tra­gen die Ein­rich­tun­gen die Haupt­last der Pan­demie. Sie hal­ten unser Gesund­heitswe­sen am Laufen. Sie nun weit­er ein­seit­ig zu belas­ten, obwohl bei der Ein­führung der ein­rich­tungs­be­zo­ge­nen Impf­pflicht ver­sprochen wurde, dass die all­ge­meine Impf­pflicht als­bald nach­fol­gt, wäre ungerecht und sach­lich kom­plett falsch. Deshalb noch ein­mal: Ohne all­ge­meine Impf­pflicht muss auch der § 20a IfSG gestrichen wer­den“, erk­lärten Sei­de­nath und Falt­ner und forderten den Deutschen Bun­destag zum Han­deln auf: „Die Zeit drängt!“