Seidenath und Dr. Merk sprechen sich für Einführung der Widerspruchslösung aus: Organspendebereitschaft erhöhen – Organspenderegister schnellstmöglich einführen

In Deutsch­land warten min­destens 10.000 Men­schen auf ein Spenderor­gan, in Bay­ern sind es min­destens 1.500. Lei­der ist im Ver­gle­ich zum Vor­jahreszeitraum Jan­u­ar bis März die Zahl der gespende­ten Organe wieder zurück­ge­gan­gen – bun­desweit um 28%, in Bay­ern von 117 auf 89. Angesichts dieser drama­tis­chen Zahlen brauchen wir die früh­est­mögliche Ein­führung des geplanten dig­i­tal­en Organspende-Reg­is­ters – und auf Bun­de­sebene die erweit­erte Wider­spruch­slö­sung“, erk­lärte Bern­hard Sei­de­nath, Vor­sitzen­der des Arbeit­skreis­es (AK) Gesund­heit und Pflege der CSU-Land­tags­frak­tion, heute aus Anlass des „Tags der Organspende“ am kom­menden Sam­stag, 4. Juni.
Dr. Beate Merk, die stel­lvertre­tende AK-Vor­sitzende, unter­mauerte dies mit weit­eren Zahlen: „In den ersten vier Monat­en dieses Jahres hat bun­desweit die Zahl der Organspender im Ver­gle­ich zum gle­ichen Zeitraum vor zwölf Jahren 2010 kon­tinuier­lich um ins­ge­samt 46,4 Prozent abgenom­men. Die Zahl der gespende­ten Organe ist im gle­ichen Zeitraum um 45,6 Prozent zurück­ge­gan­gen. Das ist drama­tisch! Ganz grob gesagt hat sich damit die Zahl der Organspender in den let­zten zwölf Jahren hal­biert – und das trotz aller Anstren­gun­gen, die wir unter­nom­men haben. Wir brauchen nun weit­ere wirk­same Schritte!“

Sei­de­nath und Dr. Merk fordern deshalb die Staat­sregierung dazu auf, in ihrem Engage­ment, die Organspende­bere­itschaft in der Bevölkerung zu erhöhen, keines­falls nachzu­lassen. Die Staat­sregierung soll zudem auf Bun­de­sebene auf eine früh­est­mögliche Ein­führung des geplanten dig­i­tal­en Organspende-Reg­is­ters hin­wirken. „Vor allem brauchen wir aber eine weit­ere Änderung des Trans­plan­ta­tion­s­ge­set­zes , die geeignet ist, die Trans­plan­ta­tion­szahlen zu steigern. Wir fordern in diesem Zusam­men­hang klar die Ein­führung der erweit­erten Wider­spruch­slö­sung“, erk­lärten Sei­de­nath und Dr. Merk.
„Hin­ter jedem Men­schen auf der Warteliste ste­ht ein men­schlich­es Schick­sal und enormes Leid der jew­eils betrof­fe­nen Fam­i­lie. Der Tod auf der Warteliste ist ein Tod, der grund­sät­zlich ver­mieden wer­den kann, wenn es gelingt, die Zahl der Organspenden endlich spür­bar zu steigern. Die gel­tende erweit­erte Zus­tim­mungslö­sung schafft dies nicht, wie die aktuellen Zahlen bele­gen. Die erweit­erte Wider­spruch­slö­sung bleibt hier der Königsweg“, beton­ten die bei­den Landtags-Abgeordneten.

Das Gesetz zur Stärkung der Entschei­dungs­bere­itschaft bei der Organspende sieht laut Sei­de­nath und Dr. Merk auch ein dig­i­tales Organspende-Reg­is­ter vor. Medi­en­bericht­en zufolge soll es nun früh­estens Ende 2022 in Betrieb gehen. In dem Reg­is­ter sollen Bürg­erin­nen und Bürg­er ihre Erk­lärun­gen zur post­mor­tal­en Organspende dig­i­tal hin­ter­legen kön­nen – ein Nein eben­so wie ein Ja, und auch Angaben, welche Organe man im Todes­fall zu spenden bere­it ist. Zudem sollen Ärztin­nen und Ärzte in soge­nan­nten Ent­nah­mekranken­häusern sehen kön­nen, ob eine Erk­lärung eines Ver­stor­be­nen hin­ter­legt ist. Dazu wird es zwei Por­tale geben: ein Por­tal für die Bürg­erin­nen und Bürg­er auf der einen sowie ein Abruf-Por­tal für diejeni­gen Klinikbeschäftigten, die zur Ein­sicht berechtigt sind, auf der anderen Seite. „Auch wenn auf­grund der Ent­las­tung der durch die Coro­na-Pan­demie hochbe­lasteten Ent­nah­mekranken­häuser die Ver­schiebung der Inbe­trieb­nahme zum 1. März 2022 nachvol­lziehbar ist, han­delt es sich bei dem Organspendereg­is­ter um einen wichti­gen weit­eren Baustein, mit der die Sit­u­a­tion der Organspende in Deutsch­land verbessert wer­den kann. Aus diesem Grund muss eine schnell­st­mögliche Inbe­trieb­nahme erfol­gen“, forderten Sei­de­nath und Dr. Merk.