Retterfreistellung: Freistaat erstattet Lohnkosten für ausgefallene Arbeit bei Fortbildungen

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Wer ehre­namtlich zum Schutz der Bevölkerung arbeit­et, muss auch gut aus­ge­bildet sein. In der Ver­gan­gen­heit war es für die ehre­namtlichen Ret­ter allerd­ings nicht immer leicht, sich während der Arbeit­szeit für Fort­bil­dun­gen freis­tellen zu lassen. Die in dieser Woche beschlossene Änderung des Bay­erischen Katas­tro­phen­schutzge­set­zes, die auf einen Geset­zen­twurf der CSU-Land­tags­frak­tion zurück­ge­ht, ist eine deut­liche Verbesserung. Besucht ein Arbeit­nehmer eine Fort­bil­dung, die vom Innen­min­is­teri­um anerkan­nt wurde, erstat­tet der Freis­taat kün­ftig dem Arbeit­ge­ber die Lohnkosten für die aus­ge­fal­l­ene Arbeit. Dadurch wer­den Arbeit­ge­ber nicht finanziell belastet, wenn sie ihre Mitar­beit­er für notwendi­ge Fort­bil­dun­gen im Bere­ich des Ret­tungs­di­en­stes und Katas­tro­phen­schutzes freistellen.