Reform des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes

Foto: Klaus Holetschek

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Let­zte Woche hat der Bay­erische Min­is­ter­rat der Nov­el­le des Pflege- und Wohn­qual­itäts­ge­set­zes zuges­timmt und dem Land­tag zugeleit­et. Kern des Geset­zesvorhabens ist der Abbau von Dop­pel­prü­fun­gen in sta­tionären Pflegeein­rich­tun­gen durch eine stärkere Verzah­nung von Fach­stellen für Pflege- und Behin­dertenein­rich­tun­gen – Qual­ität­sen­twick­lung und Auf­sicht (früher bekan­nt als Heimauf­sicht) und Medi­zinis­chem Dienst sowie ein spür­bar­er Bürokratieab­bau, ohne Abstriche bei Für­sorge und Schutz der Heim­be­wohn­er. Die CSU-Land­tags­frak­tion begrüßt die Neuregelung aus­drück­lich. Hier die aus­führliche Pressemit­teilung.