Radwege für Bayern: Interessenskonflikte schneller lösen

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Wir ermöglichen schnelleres Bauen
Auf Ini­tia­tive der CSU-Frak­tion hat der Land­tag diese Woche im Plenum die Geset­zesän­derung des Bay­erischen Straßen- und Wegege­set­zes (BayStr­WG) beschlossen.

Kom­munen erhal­ten damit kün­ftig die Möglichkeit, Plan­fest­stel­lungsver­fahren unter anderem für alle Rad­wege, die nicht an Straßen ver­laufen, durch­führen zu lassen. Damit kann der Bau von Rad­we­gen ein­fach­er und rechtssich­er real­isiert werden.
Pressemit­teilung zum Thema