Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – Änderungsanträge eingebracht

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Mit dem Psy­chisch-Kranken-Hil­fe-Gesetz (Psy­chKHG) soll die Ver­sorgung für Men­schen in psy­chis­chen Not­la­gen in Bay­ern erhe­blich verbessert und die öffentlich-rechtliche Unter­bringung neu geregelt wer­den. Die CSU-Frak­tion im Bay­erischen Land­tag hat nun zen­trale Änderun­gen zu diesem Gesetz auf den Weg gebracht. „Wir wollen geset­zliche Grund­la­gen schaf­fen, die die Hil­fe für Men­schen in psy­chis­chen Krisen in den Mit­telpunkt stellen. Mit den Krisen­di­en­sten, ihren Leit­stellen und mobilen Fachkräften in allen Regio­nen bieten wir Betrof­fe­nen frühzeit­ig qual­i­fizierte Hil­fe an. Damit tra­gen wir auch dazu bei, Unter­bringun­gen möglichst zu ver­mei­den“, sagten Bern­hard Sei­de­nath, gesund­heit­spoli­tis­ch­er Sprech­er der CSU-Frak­tion und Joachim Unter­län­der, Vor­sitzen­der des sozialpoli­tis­chen Auss­chuss­es des Bay­erischen Landtags.

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