Pflege- und Wohnqualitätsgesetz

Foto: Alexas_Fotos | @ pixabay

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CSU-Frak­tion verbessert Schutz für Pflegeheim-Bewohner
Mehr Trans­parenz in Pflege­heimen, verbesserte Ver­fahrens­abläufe, ver­schärfte Maß­nah­men bei Män­geln und ver­stärk­te Präven­tion von Gewalt und Miss­brauch — um das sicherzustellen hat die CSU-Frak­tion das Pflege- und Wohn­qual­itäts­ge­setz geän­dert. Konkret sollen die Kon­trollen der Fach­stellen für Pflege- und Behin­dertenein­rich­tun­gen — Qual­ität­sen­twick­lung und Auf­sicht (FQA) inten­siviert und Anord­nun­gen schneller getrof­fen wer­den. Wir haben bei der Weit­er­en­twick­lung darauf geachtet, dass dadurch nicht mehr Bürokratie geschaf­fen, son­dern abge­baut wird.
Das Pflege- und Wohn­qual­itäts­ge­setz regelt seit Inkraft­treten am 1. August 2008 die ord­nungsrechtliche Überwachung voll­sta­tionär­er Ein­rich­tun­gen der Pflege und für Men­schen mit Behin­derung, für ambu­lant betreute Wohnge­mein­schaften und betreute Wohn­grup­pen sowie Hos­pize. Die entsprechende Geset­zesän­derung soll am 01. August 2023 in Kraft treten.

Zum Rede­beitrag von MdL Mar­tin Mittag

Zum Rede­beitrag von Staatsmin­is­ter Klaus Holetschek
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