Näheres zur Maskenpflicht

In den let­zten Wochen habe ich wieder­holt Anfra­gen zur Masken­tragepflicht während der Coro­na-Pan­demie erhal­ten. Grund­sät­zlich ist das Tra­gen ein­er Mund-Nase-Bedeck­ung extrem wichtig, um ger­ade beim Einkaufen, im Öffentlichen Nahverkehr und auch son­st, wo sich Men­schen begeg­nen, die Ansteck­ung mit dem Coro­na-Virus zu ver­hin­dern. Wer eine Maske trägt, schützt seine Mit­men­schen, weniger sich selb­st, weshalb alle, die eine Maske ver­weigern, obwohl bei ihnen keine Hin­derungs­gründe vor­liegen — wie etwa bei den AfD-Abge­ord­neten und Mitar­beit­ern im Bay­erischen Land­tag — nur als reich­lich rück­sicht­s­los und unsol­i­darisch beze­ich­net wer­den kön­nen. Gle­ich­wohl gibt es auch Aus­nah­men von der Maskenpflicht, die in der Infek­tion­ss­chutz­maß­nah­men­verord­nung der Staat­sregierung im einzel­nen geregelt sind: So braucht eine Maske aus­nahm­sweise dann nicht getra­gen wer­den, wenn sie im Einzelfall, ins­beson­dere aus ärztlich­er Sicht, als unzu­mut­bar gilt. Wer auf­grund ein­er Behin­derung nicht in der Lage ist, eine Mund-Nase-Bedeck­ung zu tra­gen, muss auch eine Sank­tion­ierung nicht befürcht­en. Bei ein­er möglichen Über­prü­fung, etwa durch Polizeibeamte, kann ein Schwer­be­hin­derte­nausweis oder ein bestäti­gen­des Attest für Klarheit sor­gen. Dass nicht jed­er gesund­heitlich in der Lage ist, der Maskenpflicht nachzukom­men, soll­ten dann auch die Mit­men­schen der davon Betrof­fe­nen bedenken und sie nicht vorverurteilen oder sie wom­öglich gar ver­bal ange­hen. Die Maskenpflicht ist ein enorm wichtiger Beitrag, um zu ein­er weitest­ge­hen­den Nor­mal­ität zurück­kehren zu kön­nen. Abstand hal­ten, Hand­hy­giene und Maskenpflicht helfen enorm dabei, die Ver­bre­itung des schlim­men Virus zu ver­hin­dern. Wir wer­den aller Voraus­sicht nach noch min­destens ein Jahr mit diesen Ein­schränkun­gen leben müssen.