Minijobs: Mehr Flexibilität bei Verdienstgrenze
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Gelegentliches Überschreiten bleibt erlaubt
Mit einem Dringlichkeitsantrag setzt sich die CSU-Fraktion dafür ein, dass im Zuge der Corona-Krise die Minijob-Verdienstgrenze von 450 Euro weiterhin flexibel gehandhabt wird.
Konkret soll das gelegentliche Überschreiten erlaubt bleiben — ohne dass dies zur Beendigung der geringfügigen Beschäftigung führt.