Mineralische Bauabfälle und Aushub

Foto: Rico S. | @ Pixabay

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Bay­ern set­zt Öff­nungsklausel im Bun­desrat durch
Bay­erisch­er Ver­füll-Leit­faden hat weit­er­hin Bestand: Die Bemühun­gen der CSU-Frak­tion für eine Län­deröff­nungsklausel in der Man­telverord­nung des Bun­des zur Bauschutt- und Bode­naushub-Ver­w­er­tung waren erfol­gre­ich. Damit wird ermöglicht, dass geeignete min­er­alis­che Abfälle in Bay­ern unter stren­gen Vor­gaben weit­er­hin für die Ver­fül­lung von Gruben und Brüchen ver­wen­det wer­den kön­nen. Eine aus Sicht der Frak­tion wichtige Ent­las­tung für die bay­erischen Kom­munen, auf die nun keine zusät­zlichen Entsorgungskosten zukom­men. Gle­ichzeit­ig ist sichergestellt, dass Gefahren für unsere Gewäss­er und Böden ver­mieden werden.
Pressemit­teilung zum Thema