Mehr Handlungsspielraum für Bayerns Kommunalparlamente

Foto: Alexandra Koch | @ Pixabay

Foto: Alexan­dra Koch | @ Pixabay

Änderung der Kommunalgesetze
Kom­mu­nal­par­la­mente kön­nen seit dieser Woche bei Sitzun­gen ihrer Gremien Teil­nehmer mit Stimm­recht virtuell zuschal­ten und Coro­na-bed­ingt rechtssich­er in reduziert­er Präsenz tagen. Hierzu wurde per Gesetz die Gemein­de­ord­nung und weit­ere Kom­mu­nalge­set­ze entsprechend geän­dert. Konkret kön­nen die Kom­munen es kün­ftig zulassen, dass Stadt‑, Gemeinde‑, Kreis- und Bezirk­sräte auch virtuell mit Stimm­recht an den Sitzun­gen ihrer Gremien teil­nehmen. Diese Regelung wird Coro­na-unab­hängig bis 2022 in Kraft bleiben. So ermöglichen wir auch eine bessere Vere­in­barkeit von kom­mu­nalem Ehre­namt mit Fam­i­lie und Beruf.

Zur Pressemel­dung