Mehr Handlungsspielraum für Bayerns Kommunalparlamente
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Änderung der Kommunalgesetze
Kommunalparlamente können seit dieser Woche bei Sitzungen ihrer Gremien Teilnehmer mit Stimmrecht virtuell zuschalten und Corona-bedingt rechtssicher in reduzierter Präsenz tagen. Hierzu wurde per Gesetz die Gemeindeordnung und weitere Kommunalgesetze entsprechend geändert. Konkret können die Kommunen es künftig zulassen, dass Stadt‑, Gemeinde‑, Kreis- und Bezirksräte auch virtuell mit Stimmrecht an den Sitzungen ihrer Gremien teilnehmen. Diese Regelung wird Corona-unabhängig bis 2022 in Kraft bleiben. So ermöglichen wir auch eine bessere Vereinbarkeit von kommunalem Ehrenamt mit Familie und Beruf.