Mehr Aktionsspielraum bei Kindeswohlgefährdung

Foto: ambermb | @ pixabay

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CSU-Frak­tion ermöglicht per Geset­zesän­derung Ärzteaustausch
Interkol­le­gialer Ärzteaus­tausch, wenn das Kindeswohl in Gefahr ist — das wird kün­ftig durch eine von der CSU-Frak­tion ini­ti­ierte Geset­zesän­derung der Frak­tio­nen möglich sein. Konkret soll dafür das Gesund­heits­di­en­st­ge­setz (GDG) entsprechend geän­dert und ergänzt wer­den. Ärzte dür­fen damit kün­ftig bei ärztlichem Ver­dacht auf sex­u­al­isierte, physis­che oder psy­chis­che Gewalt gegen Min­der­jährige dies im Aus­tausch mit Kol­le­gen offen­le­gen und Maß­nah­men zum Schutz des Kindes gemein­sam abstim­men. Bish­er war dieser Ärzteaus­tausch auf­grund der ärztlichen Schweigepflicht unzuläs­sig und laut Strafge­set­zbuch unter Strafe gestellt. Unberührt davon bleibt die Meldepflicht des Arztes gegenüber dem Jugendamt.
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