Mammutaufgabe Bürokratieabbau

Beauf­tragter Nus­sel zu Gast im Landratsamt

Bürokratie bet­rifft alle und deren Abbau ist eine Gemein­schaft­sauf­gabe – dies wurde bei einem Gespräch zwis­chen dem Bürokratieab­bau-Beauf­tragten der Staat­sregierung, Wal­ter Nus­sel, Lan­drat Ste­fan Löwl und dem Dachauer Land­tagsab­ge­ord­neten Bern­hard Sei­de­nath im Dachauer Lan­drat­samt ein­mal mehr deutlich.

Auch die Ver­wal­tung selb­st hat mas­siv mit der Bürokratie zu kämpfen. Klare Kri­tik übte Ste­fan Löwl deshalb an der Vielzahl von Kontroll‑, Melde- und Bericht­spflicht­en, denen die kom­mu­nale Ver­wal­tung neben ihren anderen Auf­gaben nachzukom­men hat. Man müsse weg vom grund­sät­zlichen Mis­strauen, hin zu mehr Eigen­ver­ant­wortlichkeit. „Solange keine konkreten Anhalt­spunk­te für pflichtwidriges Ver­hal­ten gegeben sind, muss darauf ver­traut wer­den dür­fen, dass beste­hende Arbeits- und Dien­stpflicht­en kor­rekt wahrgenom­men wer­den“, so Löwl. Als plaka­tives Beispiel benen­nt er die Nutzung von Dien­st­fahrzeu­gen, für die alle berechtigten Per­so­n­en ihren Führerschein zweimal jährlich der zuständi­gen Stelle physisch vorzeigen müssen, was dort entsprechend zu doku­men­tieren ist. Allein im Lan­drat­samt Dachau verur­sacht dies einen inter­nen Ver­wal­tungsaufwand im 5‑stelligen €-Bere­ich. Viel ein­fach­er wäre, wenn die Berechtigten nur anzeigen müssten, dass sie ihren Führerschein ver­loren haben.

Ähn­lich­es gilt für die beste­hen­den Bericht­spflicht­en an den Bay­erischen Land­tag. Hier sieht Bern­hard Sei­de­nath Poten­tial zur Reduzierung. „Ähn­lich dem Sun­set-Ver­fahren soll­ten wir alle Bericht­spflicht­en auf null set­zen und sich für die heute benötigten Infor­ma­tio­nen bewusst neu entscheiden.“

Der Staat müsse sich wieder stärk­er auf seine Ker­nauf­gabe konzen­tri­eren, die Grund­ver­sorgung der Men­schen sicherzustellen, so Wal­ter Nus­sel. Grund­sät­zlich brauche es hier­für einen kri­tis­chen Diskurs über die Leist­barkeit und Notwendigkeit geset­zlich geschaf­fen­er Stan­dards. Wichtiger und gle­ichzeit­ig juris­tisch kom­plex­er Dreh- und Angelpunkt für bürokratieärmere Struk­turen sind dabei Fra­gen des Haf­tungsrechts. Wo öffentlich-rechtliche Vor­gaben ein meist noch vertret­bares Maß an Bürokratie verur­sachen, führen zivil­rechtliche Verpflich­tun­gen häu­fig zu vie­len zusät­zlichen Anforderun­gen. Hier müsse ein Weg gefun­den wer­den, die Amt­shaf­tung – Haf­tung nur bei Vor­satz und grober Fahrläs­sigkeit – kon­se­quent umzuset­zen. Dies dürfe nicht durch Weisun­gen, Ver­fahrensvorschriften, Ver­sicherungs­be­din­gun­gen oder interne Fachvor­gaben aus­ge­he­belt werden.