Krankenhausreform

Zum Erhalt der Klinik Oberviechtach wurden Unterschriften übergeben.

Zum Erhalt der Klinik Oberviech­tach wur­den Unter­schriften übergeben.

Peti­tion zum Erhalt der Klinik Oberviechtach
Knapp 4000 Bürg­erin­nen und Bürg­er haben sich mit ihrer Unter­schrift für den Erhalt der medi­zinis­chen Ver­sorgung an der Klinik Oberviech­tach aus­ge­sprochen und diese an die CSU-Abge­ord­neten Bern­hard Sei­de­nath, Alexan­der Flierl und die weit­eren Mit­glieder des Arbeit­skreis­es Gesund­heit, Pflege und Präven­tion übergeben. Im Rah­men der dazuge­höri­gen Peti­tion hat der Land­tags-Auss­chuss für Gesund­heit, Pflege und Präven­tion in dieser Woche dafür votiert, die Peti­tion an den Bun­destag weit­erzugeben und an die Staat­sregierung gemäß Geschäft­sor­d­nung des Land­tags (§80, 3 als Mate­r­i­al) über­wiesen. „Der Bund möchte aktuell – zen­tral­is­tisch — von Berlin aus die Kranken­haus­land­schaft in ganz Deutsch­land neu ord­nen. Der Bun­destag wird aber sein­er Ver­ant­wor­tung nicht gerecht: er muss mit ein­er Län­deröff­nungsklausel ermöglichen, dass die Län­der ihrer Pla­nung­shoheit nachkom­men kön­nen. Und er muss mit ein­er Reform der Betrieb­skosten eine Insol­ven­zwelle der Kliniken ver­hin­dern“, beto­nen Bern­hard Sei­de­nath und Alexan­der Flierl, der die Peti­tion als zuständi­ger Stimmkreis­ab­ge­ord­neter, unter­stützt hat.

Sei­de­nath stellt klar: „Vor Ort hat der Land­kreis bzw. die kre­is­freie Stadt den Auf­trag, die sta­tionäre Ver­sorgung sicherzustellen. Wenn der Bund es den Län­dern nicht ermöglicht, von den bun­desweit­en Vor­gaben abzuwe­ichen, ist sein Geset­zesvorhaben deshalb nicht nur nicht prak­tik­a­bel und nachteilig für die Ver­sorgung der Bürg­erin­nen und Bürg­er vor Ort, son­dern auch ver­fas­sungswidrig.“ Es bedürfe daher mehr Bein­frei­heit für die Bun­deslän­der, damit sie die Ver­sorgung pass­ge­nau auf die Bedürfnisse der Men­schen im Land zuschnei­den kön­nten. Ins­beson­dere müsse es in der Entschei­dung der Län­der liegen, wo und in welch­er Weise Aus­nah­men von den Anforderun­gen der geplanten Leis­tungs­grup­pen gemacht wür­den, so Seidenath.

Mar­tin Mit­tag unter­strich: „Neben der Qual­ität der sta­tionären Ver­sorgung und der finanziellen Auskömm­lichkeit der Häuser ist auch die Aufwuchs­fähigkeit in Großschadensla­gen – sei es bei Unglücks­fällen oder Pan­demien – sowie die Wohnort­nähe, also der kurze Weg zum näch­sten Kranken­haus, ein wertvolles Kri­teri­um. Dies alles brin­gen die Län­der für ihr jew­eiliges Gebi­et am besten unter einen Hut. Deshalb MUSS der Bund den Län­dern via Län­deröff­nungsklausel dies auch zutrauen. Das Mot­to muss laut­en: Mehr Föder­al­is­mus, weniger Zentralismus!“.