Kommunen dürfen „Strebs“-Beiträge bei Altstraßen vollständig erlassen!

Foto: CSU-Frak­tion

Die Koali­tionäre CSU und FREIE WÄHLER schaf­fen Klarheit bei der Diskus­sion über Erster­schließungs­beiträge für Alt­straßen. Ab sofort gilt: Kom­munen kön­nen ihren Bürg­ern mehr als nur ein Drit­tel des zu erheben­den oder bere­its erhobe­nen Beitrags für die Erster­schließung erlassen – nach eigen­em Ermessen näm­lich gegebe­nen­falls bis zu hun­dert Prozent.

Das haben Josef Zellmeier (CSU), Vor­sitzen­der des Auss­chuss­es für Staat­shaushalt und Finanzfra­gen im Bay­erischen Land­tag, und Man­fred Länd­ner, Vor­sitzen­der des Arbeit­skreis­es für kom­mu­nale Fra­gen, Innere Sicher­heit und Sport der CSU-Frak­tion, sowie der haushalt­spoli­tis­che Frak­tion­ssprech­er Bern­hard Pohl und der stel­lvertre­tende Frak­tionsvor­sitzende und Kom­mu­nal­ex­perte Joachim Hanisch (bei­de FREIE WÄHLER) diese Woche bei ein­er Pressekon­ferenz im Bay­erischen Land­tag verkündet.

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