Keine Wettbewerbsvorteile für den Versandhandel: CSU-Fraktion will Vor-Ort-Apotheken schützen

Die CSU-Land­tags­frak­tion set­zt sich klar für den Erhalt der Vor-Ort-Apotheken­ver­sorgung in Bay­ern ein. Die Apotheken­re­form ist dabei ein wichtiger Schritt. Darüber hin­aus fordert die Frak­tion ein Ver­bot des Ver­sand­han­dels mit ver­schrei­bungspflichti­gen Medika­menten sowie faire und gle­iche Wet­tbe­werb­s­be­din­gun­gen für alle Apotheken. Konkret bet­rifft das die Ein­hal­tung von Küh­lket­ten und Nach­weispflicht­en – vor allem aber die Zuzahlun­gen, die im Rah­men der GKV-Reform steigen sollen. Während Vor-Ort-Apotheken geset­zlich verpflichtet sind, Zuzahlun­gen im Auf­trag der Krankenkassen einzuziehen und weit­erzuleit­en, kön­nen aus­ländis­che Ver­san­dapotheken über Rabat­te diese fak­tisch erlassen. Das wäre ein gravieren­der Wet­tbe­werb­snachteil, der durch die geplante Anhebung der Zuzahlun­gen noch weit­er ver­schärft würde.

Der gesund­heit­spoli­tis­che Sprech­er der CSU-Land­tags­frak­tion, Bern­hard Sei­de­nath, betont: „Apotheken vor Ort sind unser niedrigschwellig­stes Ange­bot im Gesund­heitswe­sen. Jed­er kann sie ohne Ter­min auf­suchen und sich durch Fach­leute berat­en lassen. Der Koali­tionsver­trag von CDU/CSU und SPD hat die Frage, ob es weit­er­hin Vor-Ort-Apotheken geben soll, deshalb klar und zu Recht mit „Ja” beant­wortet. Ein ele­mentar­er Baustein hier­für sind gle­iche Wet­tbe­werb­s­be­din­gun­gen für Ver­sand- und Vor-Ort-Apotheken. Die Ein­hal­tung von Küh­lket­ten ist im Koali­tionsver­trag aus­drück­lich genan­nt. Erst recht muss dies nun für die mit der GKV Reform steigen­den Zuzahlun­gen für ver­schrei­bungspflichtige Medika­mente gel­ten. Denn dies wäre ein mas­sives Lock­mit­tel für die Ver­san­dapotheken, das Vor-Ort-Apotheken nicht anwen­den kön­nen. Denn diese sind geset­zlich verpflichtet, die Zuzahlun­gen im Auf­trag der Krankenkassen einzuziehen und weit­erzuleit­en – ohne eige­nen Vorteil.”

Das Mit­glied des Gesund­heit­sauss­chuss­es für die CSU-Land­tags­frak­tion und die Apothek­erin Car­oli­na Traut­ner ergänzt: „Ger­ade für ältere Men­schen und chro­nisch Kranke, die regelmäßig auf ver­schrei­bungspflichtige Arzneimit­tel angewiesen sind, ist die Vor-Ort-Apotheke oft die einzige ver­lässliche und per­sön­lich erre­ich­bare Anlauf­stelle – umso wichtiger ist es, dass diese Infra­struk­tur erhal­ten bleibt und nicht durch Ver­san­dapotheken weit­er ver­drängt wird. Der struk­turelle Wet­tbe­werb­snachteil der Vor-Ort-Apotheke gegenüber dem EU-reg­ulierten Ver­sand­han­del ist das zen­trale ord­nungspoli­tis­che Prob­lem: Solange aus­ländis­che Ver­san­dapotheken Zuzahlun­gen fak­tisch erlassen kön­nen, während inländis­che Apotheken streng ans Preis­recht gebun­den sind, gibt es keinen fairen Wet­tbe­werb auf Augen­höhe. Dieses Ungle­ichgewicht wird durch die geplante Anhebung der geset­zlichen Zuzahlun­gen noch weit­er verschärft.”