Keine voreilige Verschärfung der Düngeverordnung

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Die neuen Regelun­gen zur Dün­gung sind erst seit Juni 2017 in Kraft und wer­den von den bäuer­lichen Fam­i­lien­be­trieben in Bay­ern mit viel Engage­ment umge­set­zt“, betont Mar­tin Schöf­fel, der stel­lvertre­tende Vor­sitzende des Auss­chuss­es für Ernährung, Land­wirtschaft und Forsten im Bay­erischen Land­tag. Eine weit­ere Ver­schär­fung von Düngege­setz, Düngeverord­nung und Stoff­strom­bi­lanzverord­nung zum jet­zi­gen Zeit­punkt wäre vor­eilig und würde die Land­wirtschaft im Freis­taat schw­er belasten.

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