K.O.-Tropfen: Was tun wir – und was bleibt zu tun?

Foto: CSU-Fraktion
Die AG Frauen fordert schnelle gesetzliche Verschärfungen beim Einsatz von K.O.-Tropfen zu sexuellen Zwecken. Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass K.O.-Tropfen nach derzeitiger Rechtslage nicht als gefährliches Werkzeug im Sinne des Strafgesetzbuches gelten. Barbara Becker, Vorsitzende der AG Frauen, betonte beim Gespräch:
„Wer K.O.-Tropfen einsetzt, begeht eine besonders menschenverachtende Tat, auf die der Rechtsstaat mit aller notwendigen Härte reagieren muss. Wir unterstützen ausdrücklich die parlamentarischen Initiativen auf Bundesebene, die sich für eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren einsetzen.”
Mehr dazu hier

