Joachim Unterländer und Bernhard Seidenath: CSU will modernes Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – Änderungsanträge eingebracht

Mit dem Psy­chisch-Kranken-Hil­fe-Gesetz (Psy­chKHG) soll die Ver­sorgung für Men­schen in psy­chis­chen Not­la­gen in Bay­ern erhe­blich verbessert und die öffentlich-rechtliche Unter­bringung neu geregelt wer­den. Die CSU-Frak­tion im Bay­erischen Land­tag hat nun ganz zen­trale Änderun­gen zu diesem Gesetz auf den Weg gebracht.

Wir wollen geset­zliche Grund­la­gen schaf­fen, die die Hil­fe für Men­schen in psy­chis­chen Krisen in den Mit­telpunkt stellen. Mit den Krisen­di­en­sten, ihren Leit­stellen und mobilen Fachkräften in allen Regio­nen bieten wir Betrof­fe­nen frühzeit­ig qual­i­fizierte Hil­fe an und kön­nen damit auch dazu beitra­gen, Unter­bringun­gen möglichst zu ver­mei­den“, sagt der gesund­heit­spoli­tis­che Sprech­er der CSU-Frak­tion Bern­hard Seidenath.

Men­schen, die auf­grund ein­er psy­chis­chen Erkrankung sich selb­st oder andere erhe­blich gefährden, kön­nen unterge­bracht wer­den, wenn es keine andere Alter­na­tive mehr gibt. Das Psy­chKHG regelt diese öffentlich-rechtliche Unter­bringung neu. „Wir brauchen mod­erne Regelun­gen. Die Men­schen sollen sich auch trauen kön­nen, Hil­fe anzunehmen. Schon vor eini­gen Wochen haben wir Anpas­sun­gen angekündigt, mit unseren Änderungsanträ­gen gehen wir aber bei vie­len Aspek­ten noch einen Schritt weit­er“, macht der Vor­sitzende des sozialpoli­tis­chen Auss­chuss­es des Bay­erischen Land­tags, Joachim Unter­län­der, klar. „Wir waren dazu in den ver­gan­genen Wochen inten­siv mit Exper­tin­nen und Experten aus den Ver­bän­den von Betrof­fe­nen und Ange­höri­gen, aus der Fach­welt und des Bay­erischen Bezir­ke­tags im Gespräch, denen ich an dieser Stelle auch meinen großen Dank aussprechen will.“

Zen­trale Punk­te der Änderun­gen sind die klare Tren­nung von Psy­chKHG und Maßregelvol­lzug und die Stre­ichung der Unter­bringungs­datei. In ein­er Präam­bel will die CSU-Frak­tion die Ziele und die Leitgedanken des Psy­chKHG deut­lich her­ausar­beit­en. „Wir brin­gen damit auch zum Aus­druck, dass wir die Heilung als erstes Ziel der Unter­bringung im Gesetz nen­nen wollen. Um den Präven­tion­s­gedanken zu stärken, regeln wir ganz aus­drück­lich, dass die Krisen­di­en­ste nach Möglichkeit immer eingeschal­tet wer­den, bevor man zum let­zten Mit­tel der Unter­bringung greift“, so Seidenath.

Zu ein­er klaren Regelung gehöre, dass die aktuelle Recht­sprechung abge­bildet werde. Ganz aus­drück­lich soll im Gesetz das Kri­teri­um der erhe­blich beein­trächtigten Ein­sichts- und Steuerungs­fähigkeit ver­ankert wer­den. Zur Klarheit gehöre auch, in einem Änderungsantrag die beson­dere Sit­u­a­tion von Kindern und Jugendlichen zu berück­sichti­gen und die Rechte der Eltern zu stärken.

Änderun­gen sehe die CSU-Frak­tion auch bei der Sprache des Geset­zes vor. „Sie darf nicht stig­ma­tisierend sein. Wir wollen keine Ver­weise auf Nor­men des Strafrechts. Auch die Gestal­tung der Unter­bringung – The­men wie z. B. Besuche, Tele­fonieren – gestal­ten wir jet­zt ganz eigen­ständig aus“, stellte Unter­län­der fest. Eine Unter­bringung solle möglichst offen erfol­gen, soweit das der Schutz des Betrof­fe­nen und der All­ge­mein­heit eben zulasse. „Das ist eine klare Rich­tungsentschei­dung“, so Joachim Unterländer.

Auf Anrat­en viel­er Experten, Prak­tik­er und Fachk­liniken will die CSU außer­dem völ­lig anonymisiert Unter­bringun­gen, Zwangs­be­hand­lun­gen und Zwangs­fix­ierun­gen in einem Melde­v­er­fahren doku­men­tieren. Es wer­den keine per­sön­lichen Dat­en erfasst, son­dern nur die Zahl und Art der Maß­nah­men. Das schaffe Trans­parenz und dient dem Schutz der Grundrechte.

Joachim Unter­län­der und Bern­hard Sei­de­nath beton­ten abschließend: „Eine psy­chis­che Krise kann jeden tre­f­fen. Mit dem Gesetz schaf­fen wir die Grund­lage für eine bessere Ver­sorgung der Men­schen in Bay­ern. Es war immer die Absicht, ein Gesetz zu schaf­fen, das die Hil­fe stärkt und gle­ichzeit­ig den Wun­sch nach Schutz vor Selb­st- und Fremdge­fährdung berück­sichtigt. Dort wo der Entwurf zu Missver­ständ­nis­sen geführt hat, haben wir nun im Dia­log Klarheit geschaf­fen und eine gute Lösung gefun­den. Nun ist es an den Bezirken, flächen­deck­end Krisen­di­en­ste aufzubauen. Die finanziellen Mit­tel wer­den bereitgestellt.“