Integrationsgesetz: Keine Zweifel an Vereinbarkeit mit der Verfassung

Foto: Gundula Vogel | @ Pixabay

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Das Bay­erische Inte­gra­tions­ge­setz auf dem Prüf­s­tand: Ver­gan­gene Woche hat sich der Bay­erische Ver­fas­sungs­gericht­shof mit der Frage beschäftigt, ob das Gesetz, das nach 20-stündi­ger Debat­te mit der Mehrheit der CSU-Frak­tion im Dezem­ber 2016 ver­ab­schiedet wurde, ver­fas­sungskon­form ist. Dage­gen geklagt hat­ten die Frak­tio­nen von SPD und Grü­nen. „Inte­gra­tion ist keine Ein­bahn­straße. Wir ver­fol­gen den Ansatz: Fördern und Fordern. Konkret heißt das: Wir unter­stützen Flüchtlinge und Migranten ins­beson­dere mit Sprachkursen sowie mit einem umfassenden Maß­nah­men­paket, um den Ein­stieg in den Arbeits­markt zu erle­ichtern. So haben wir gemein­sam mit der Bay­erischen Wirtschaft bis Ende 2018 fast 220.000 Geflüchtete in Aus­bil­dung oder Beschäf­ti­gung gebracht.
Gle­ichzeit­ig erwarten wir jedoch, dass alle, die bei uns leben wollen, unsere Rechts- und Gesellschaft­sor­d­nung acht­en und mit­tra­gen und damit unsere Leitkul­tur akzep­tieren”, so Tobias Reiß, Par­la­men­tarisch­er Geschäfts­führer und Prozess­bevollmächtigter der CSU-Frak­tion. Das Urteil wird am 3. Dezem­ber verkündet.

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