Hybridsitzungen für Bayerns Kommunalparlamente ermöglichen

Foto: Alexandra Koch | @ Pixabay

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Änderung der Kommunalgesetze
Der Kom­mu­nalauss­chuss hat sich diese Woche in ein­er Son­der­sitzung bere­its mit unserem Geset­zen­twurf befasst, der es Bay­erns Kom­mu­nal­par­la­menten kün­ftig ermöglichen soll, sog. Hybrid­sitzun­gen abzuhal­ten: In den Sitzun­gen der kom­mu­nalen Gremien sollen sich Teil­nehmerin­nen und Teil­nehmer kün­ftig mit Stimm­recht virtuell zuschal­ten kön­nen. So kön­nen die kom­mu­nalen Gremien auch in der Coro­na-Krise rechtssich­er in reduziert­er Präsenz tagen. Hierzu sollen per Gesetz die Gemein­de­ord­nung und weit­ere Kom­mu­nalge­set­ze entsprechend geän­dert werden.