Höhere Geldstrafen beim ungenehmigten Abriss von Baudenkmälern soll erheblich ausgeweitet werden

Foto: Bruno /Germany | @ Pixabay

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Geset­zen­twurf zur Änderung des Bay­erischen Denkmalschutzgesetzes
Denkmäler und Boden­denkmäler erzählen Geschichte und Geschicht­en unser­er Dör­fer und Städte mit regionalen Bau­ty­polo­gien. Jedoch kommt es aus Prof­it­streben zu nicht genehmigten Abris­sen, ins­beson­dere um danach diese Grund­stücke mit erhöhter Bebau­ung zu verse­hen und damit enorme Wert­steigerun­gen abzuschöpfen. Bish­er sieht das Bay­erische Denkmalschutzge­setz Geld­bußen von bis zu 250 000 Euro vor; nun soll der Bußgel­drah­men so angepasst wer­den, dass die Höhe der zu erwartenden Geld­buße auch angesichts zu erzie­len­der Gewinne wieder Abschreck­ungswirkung ent­fal­tet. Dies soll mit ein­er Erhöhung auf bis zu 5 Mil­lio­nen Euro im Einzelfall erre­icht werden.

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