Hausarzt bleibt erste Anlaufstelle für die meisten Patienten

Bern­hard Sei­de­nath und Klaus Holetschek: Hausarzt bleibt erste Anlauf­stelle für die meis­ten Patien­ten – Keine Aushe­belung der Hausarztverträge durch Ter­min­ser­vice- und Ver­sorgungs­ge­setz (TSVG)

Der Hausarzt ist für die meis­ten Men­schen der Arzt des Ver­trauens. Als Rat­ge­ber und Weg­weis­er ist er für seine Patien­ten unab­d­ing­bar“, betont Bern­hard Sei­de­nath, der gesund­heit­spoli­tis­che Sprech­er der CSU-Frak­tion im Bay­erischen Land­tag. „Hausarztverträge haben sich bewährt. Deshalb lehnen wir grund­sät­zliche Änderun­gen im Rah­men des Ter­min­ser­vice- und Ver­sorgungs­ge­set­zes (TSVG) des Bun­des­ge­sund­heitsmin­is­teri­ums ab.“ Einen entsprechen­den Antrag hat die CSU-Frak­tion nun in den Bay­erischen Land­tag eingebracht.

Gle­ichzeit­ig muss der ein­fache Zugang für Patien­ten zu Psy­chother­a­peuten erhal­ten bleiben. Erkrank­te Men­schen müssen weit­er­hin frühzeit­ig Hil­fe in Anspruch nehmen dür­fen ohne sich vol­lkom­men unbekan­nten Gutachtern offen­baren zu müssen“, sagt Sei­de­nath. Die Schaf­fung hier­ar­chis­ch­er Zuweisungswege stelle zudem die beste­hende Qual­i­fika­tion der Ver­tragsärzte und Psy­chother­a­peuten in Frage, ergänzt CSU-Gesund­heit­sex­perte Klaus Holetschek. „Das wirkt auch dem Ziel ent­ge­gen, die Gesund­heits­berufe attrak­tiv­er zu machen und mehr junge Men­schen dafür zu gewin­nen.“ Um die flächen­deck­ende Heilmit­telver­sorgung langfristig sicherzustellen, solle der Ver­di­enst von Phys­io­ther­a­peuten, Ergother­a­peuten, Logopä­den, Masseuren, medi­zinis­chen Bade­meis­tern und Podolo­gen verbessert wer­den. „Hier müssen wir vor allem dafür sor­gen, dass weniger unnötige Bürokratie die Arbeit in den Gesund­heits­fach­berufen behin­dert“, so Sei­de­nath. Ins­ge­samt seien im Entwurf des Geset­zes für schnellere Ter­mine und bessere Ver­sorgung viele sehr gute Punk­te enthal­ten, etwa die Möglichkeit­en der fer­n­medi­zinis­chen Behand­lung, stellt der Vor­sitzende des Gesund­heit­sauss­chuss­es im Bay­erischen Land­tag fest. „Mögliche Änderun­gen ins­beson­dere in Bezug auf die Hausarztver­sorgung sowie höhere Hür­den für die Behand­lung von psy­chisch kranken Men­schen sind aus Sicht der CSU-Land­tags­frak­tion aber klar abzulehnen. Auch deshalb unter­stützt die Land­tags­frak­tion die Stel­lung­nahme der Staat­sregierung im Bun­desrat.“ Das Ter­min­ser­vice- und Ver­sorgungs­ge­setz werde nach sein­er Ver­ab­schiedung schließlich für sämtliche in der geset­zlichen Kranken­ver­sicherung ver­sicherte Men­schen in Deutsch­land gelten.