GPA will Cannabis-Gesetz nach der nächsten Bundestagswahl wieder abschaffen

Sei­de­nath: Mit Cannabis-Legal­isierung nehmen wir in Kauf, dass mehr Jugendliche
psy­chisch erkranken!

Mit der von den Ampel-Frak­tio­nen im Bun­destag beschlosse­nen Legal­isierung von Cannabis und deren Fol­gen hat sich der Gesund­heits- und Pflege­poli­tis­che Arbeit­skreis (GPA) der CSU in sein­er jüng­sten Vor­standssitzung am Fre­itag befasst. Als exter­nen Experten hat­te GPA-Lan­desvor­sitzen­der Bern­hard Sei­de­nath, MdL, Pro­fes­sor Mar­cel Romanos ein­ge­laden, den Direk­tor der Klinik für Kinder- und Jugendpsy­chi­a­trie am Uni­ver­sität­sklinikum Würzburg und Son­der­beauf­tragten der Staat­sregierung für Präven­tion für psy­chis­che Gesund­heit und Sucht.

Nach der Sitzung fasste Sei­de­nath die Erken­nt­nisse und die Hal­tung des GPA-Lan­desvor­stands wie fol­gt zusam­men: „Mit der Cannabis-Legal­isierung wird ganz bewusst in Kauf genom­men, dass mehr Jugendliche psy­chisch erkranken. Sehen­den Auges geschieht dies, weil alle durchge­führten Stu­di­en bele­gen, dass mehr junge Men­schen Psy­cho­sen entwick­eln. Unser Ziel muss es aber doch sein, chro­nisch psy­chis­che Erkrankun­gen zu ver­hin­dern! Und fol­glich, dass Unter-25-Jährige die Hände ganz von dieser Droge lassen!“

Das Ziel der Bun­desregierung war aber ganz klar, Cannabis zu legal­isieren. Von diesem Weg wollte sie sich auch durch nichts und nie­man­den abbrin­gen lassen. „Nicht erkennbar ist, dass durch das neue Gesetz der Jugend­schutz verbessert würde. Vielmehr ist durch Stu­di­en bekan­nt, dass genau das Gegen­teil passieren wird!“, erk­lärte Sei­de­nath und fügte hinzu:
„Ein chro­nis­ch­er Cannabiskon­sum macht häu­fige Erkrankun­gen noch häu­figer, näm­lich ins­beson­dere Ang­sterkrankun­gen und Depres­sio­nen. Stu­di­en bele­gen, dass der Kon­sum über­all dort, wo Cannabis entkrim­i­nal­isiert wurde, gestiegen ist. Die schulis­che Präven­tion­skam­pagne des Freis­taats Bay­ern „Cannabis – quo vadis?“, das als Work­shop in den 8. bis 10. Klassen durchge­führt wird, muss deshalb auf jün­gere Schü­lerin­nen und Schüler aus­geweit­et wer­den, etwa indem es um ein weit­eres, spielerisches Tool ergänzt wird. Es bedarf ein­er groß angelegten Aufk­lärungs- und Präven­tion­skam­pagne. Das, was die Bun­desregierung bish­er unter dem Mot­to „Legal, aber Brokkoli schmeckt mir bess­er“ auf die Beine gestellt hat, mutet nur als schlechter Witz an“, erk­lärte Seidenath.

Mit Pro­fes­sor Romanos sprach der GPA-Lan­desvor­stand auch über die App­lika­tions­form und die hier­aus resul­tieren­den Unter­schiede. Dem­nach ist ein par­enteraler Kon­sum (als Kekse etc.) mit der Gefahr ein­er Hoch- oder Über­dosierung, also mit mehr Gefahren ver­bun­den als das Rauchen, das allerd­ings die Lunge schädigt.

Faz­it: Verkehrs­gren­zw­erte fehlen noch immer. Damit ist das Gesetz schlecht vor­bere­it­et, ja unser­iös gemacht. Wir segeln ins Ungewisse und stochern im Nebel. Von Ver­wal­tungsvere­in­fachung und Bürokratieab­bau find­et sich im Gesetz keine Spur, im Gegen­teil: Das Bun­des­ge­setz führt durch das Cannabis­ge­setz mehr Bußgeld­tatbestände ein – und erhöht auf diese Weise die Belas­tung für Polizei und Jus­tiz. Mit der beschlosse­nen 25 Gramm-Gren­ze sind Deal­er nicht mehr von „nor­malen Anbauen­den“ zu unter­schei­den. Ergo: das Gesetz muss bei näch­ster Gele­gen­heit, spätestens in der näch­sten Peri­ode zurückgenom­men wer­den!“, fasste Sei­de­nath zusammen.