GPA-Botschaft der Woche vom 23.5.24

Grafik: Annika Trautner

Grafik: Anni­ka Trautner

Kassenärztliche Vere­ini­gun­gen müssen kün­ftig schneller reagieren kön­nen, wenn niederge­lassene Kinderärzte fehlen!
Um die ambu­lante Ver­sorgung sicherzustellen, ste­ht den Kassenärztlichen Vere­ini­gun­gen (KVen) bei Unter­ver­sorgung oder dro­hen­der Unter­ver­sorgung ein dif­feren­ziert bestück­ter Instru­mentenkas­ten zur Ver­fü­gung. Im Bere­ich der niederge­lasse­nen All­ge­mein­medi­zin­er wird Unter­ver­sorgung angenom­men, wenn 75 Prozent oder weniger der Hausarzt­sitze in ein­er Pla­nungsre­gion beset­zt sind. Im Bere­ich der niederge­lasse­nen Kinder- und Jugendärzte dage­gen wird eine Unter­ver­sorgung erst dann angenom­men, wenn 50 Prozent oder weniger der Arzt­sitze beset­zt sind. Da Kinder- und Jugendärzte sozusagen die Hausärzte für unter 18-Jährige sind, ist diese Regelung unver­ständlich. Der Gemein­same Bun­de­sauss­chuss (G‑BA) sollte die Schwellen­werte daher angle­ichen und Unter­ver­sorgung sowohl im niederge­lasse­nen all­ge­meinärztlichen wie im pädi­a­trischen Bere­ich bere­its ab einem Ver­sorgungs­grad von 75 % definieren. Die KVen kön­nen dann früher ein­greifen, schneller Anreize zur Wiederbe­set­zung der Arzt­sitze set­zen und so die Ver­sorgung verbessern.