GPA-Botschaft der Woche:

Foto: Annika Trautner

Foto: Anni­ka Trautner

Pflegekräfte müssen von pflege­frem­den Auf­gaben ent­lastet werden!
Der Fachkräfte­man­gel in der Pflege ist drama­tisch. Es muss deshalb alles getan wer­den, dass sich Pflegekräfte auf ihre eigentliche Auf­gabe – die Pflege der ihnen anver­traut­en Men­schen – konzen­tri­eren kön­nen. Aus diesem Grund und um die Pflege aufzuw­erten, hat der Bun­des­ge­set­zge­ber mit dem Pflegeper­son­al­stärkungs­ge­setz (PPSG) im Jahr 2018 entsch­ieden, dass die Per­son­alkosten für am Kranken­bett tätige Pflegekräfte aus den DRGs aus­gegliedert wer­den und geson­dert nach den tat­säch­lich in jedem einzel­nen Kranken­haus entste­hen­den Kosten von den Kassen refi­nanziert wer­den müssen. Wir müssen nun lei­der beobacht­en, dass dies mancherorts genau zum gegen­teili­gen Effekt geführt hat: so wer­den exam­inierte Pflegekräfte aktuell für Tätigkeit­en einge­set­zt, die zuvor von Hil­f­skräften durchge­führt wur­den, die fach­fremd sind oder die auch von anderen Beruf­s­grup­pen aus­geübt wur­den. Nicht sel­ten wur­den Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er unter­er Lohn­grup­pen ent­lassen und durch Pflegekräfte erset­zt, etwa beim Bet­ten­hol- und ‑bringe­di­enst, bei der Essensverteilung, bei bürokratis­chen Zuar­beit­en anstelle von Sta­tion­ssekretärin­nen und ‑sekretären oder — unter dem Schlag­wort „mobil­isierende Pflege“ — anstelle von Phys­io­ther­a­peutin­nen und Phys­io­ther­a­peuten. Die Voll­fi­nanzierung der Pflege hat auf diese Weise dazu geführt, dass Pflegekräfte zuvor von anderen Mitar­bei­t­en­den aus­ge­führte Tätigkeit­en übernehmen mussten – mit der Folge ein­er Über­las­tung und Frus­tra­tion der Pflegekräfte. Dies ver­schärft den ohne­hin schon drama­tis­chen Man­gel an Pflegekräften. Deshalb ist nun wieder der Bun­des­ge­set­zge­ber gefragt, hier nachzujustieren.