GPA-Botschaft der Woche

Kranken­haus­re­form auf Bun­de­sebene braucht drin­gend eine Länderöffnungsklausel!
Der Bund möchte aktuell –zen­tral­is­tisch- von Berlin aus die Kranken­haus­land­schaft in Deutsch­land neu ordnen.
Die Län­der wis­sen aber am besten, was in ihrem Land nötig ist – und haben daher die Kom­pe­tenz zur Krankenhausplanung.
Ein Geset­zesvorhaben, das es den Län­dern nicht ermöglicht, von den bun­desweit­en Vor­gaben abzuwe­ichen, ist nicht nur nicht prak­tik­a­bel und nachteilig für die Ver­sorgung vor Ort, son­dern auch glatt ver­fas­sungswidrig, wie Prof. Wol­len­schläger belegt hat.
Es bedarf daher ein­er Län­deröff­nungsklausel, damit die Bun­deslän­der die Ver­sorgung pass­ge­nau auf ihre Bedürfnisse zuschnei­den und entschei­den kön­nen, wo und wie Aus­nah­men von den Anforderun­gen der geplanten Leis­tungs­grup­pen gemacht werden.
Qual­ität der sta­tionären Ver­sorgung, finanzielle Auskömm­lichkeit, Aufwuchs­fähigkeit in Großschadensla­gen sowie kurze Wege zur näch­sten Klinik sind jew­eils wertvolle Kri­te­rien, die die Län­der am besten für sich unter einen Hut bringen.
„Mehr Föder­al­is­mus, weniger Zen­tral­is­mus“ lautet deshalb das Gebot!