GPA-Botschaft der Woche

Ambu­lante Pflege­di­en­ste retten!
Viele ambu­lante Pflege­di­en­ste kämpfen aktuell um ihre Exis­tenz: Neben dem Man­gel an Pflege-Fachkräften macht ihnen ihre finanzielle Sit­u­a­tion zu schaf­fen. Die Erlöse hal­ten mit den deut­lich gestiege­nen Kosten – ins­beson­dere für Energie, Treib­stoff und auch die Gehäl­ter ihrer Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er – nicht Schritt. Anders gewen­det: Die Erhöhung der Ent­gelte reicht aktuell nicht aus, um die gestiege­nen Kosten zu deck­en – mit der unver­mei­dlichen Folge von Insol­ven­zen. Die drin­gend nötige Abhil­fe kön­nte eine Über­tra­gung der Aus­falls-Regelung, die für sta­tionäre Ein­rich­tun­gen der Langzeitpflege gilt, auf die ambu­lanten Dien­ste schaf­fen: falls ein Patient zur Behand­lung ins Kranken­haus muss, erhält ein Pflege­heim drei Tage lang die volle Höhe der Ent­gelte, ab dem vierten Tag noch 75 Prozent, so sieht es § 87 a SGB XI vor. Ein mobil­er Pflege­di­enst erhält demge­genüber ab Beginn des Kranken­hausaufen­thalts keinen Cent mehr für den betr­e­f­fend­en Patien­ten. Die Regelung des § 87 a SGB XI muss deshalb auf den ambu­lanten Bere­ich über­tra­gen wer­den und hier analoge Anwen­dung find­en. Es geht um die Ver­sorgung der Menschen!