GPA-Botschaft der Woche

Foto: Annika Trautner

Foto: Anni­ka Trautner

Die Reform der Klinikstruk­turen kann nur gelin­gen, wenn die ambu­lante haus- und fachärztliche Ver­sorgung erhe­blich gestärkt wird!
Zur Stärkung der ambu­lanten haus- und fachärztlichen Ver­sorgung bedarf es ein­er auskömm­lichen Finanzierung, der Ent­bud­getierung und der Ent­bürokratisierung. Nur so kann die — im Rah­men der aktuellen Refor­müber­legun­gen für den sta­tionären Bere­ich — erforder­liche Steigerung der ambu­lant zu erbrin­gen­den Leis­tun­gen erre­icht werden.
Im sta­tionären Bere­ich bedarf es kün­ftig ein­er Vorhal­tev­ergü­tung. Diese muss — aus­ge­hend von den Ver­sorgungszahlen 2019 — auch das aktuelle Leis­tungs­geschehen berück­sichti­gen. Ins­beson­dere bei Über­nahme von zusät­zlichen Leis­tun­gen, die zuvor ander­norts erbracht wur­den, muss die Vorhal­tev­ergü­tung steigen. Die sachgerechte Aus­gliederung der Vorhal­tekosten aus den Fall­pauschalen (DRG-Kat­a­log) muss durch das InEK erfol­gen. Es sollte eine sachgerechte Kalku­la­tion der Vorhal­tean­teile je DRG erfol­gen. Auf dieser Basis kann die genaue Höhe des Vorhal­te­bud­gets ermit­telt wer­den. Dieses müssen die Kranken­häuser unab­hängig von ihren erbracht­en Fällen erhalten.