GPA-Botschaft der Woche

Foto: Annika Trautner

Foto: Anni­ka Trautner

Dig­i­tale Anwen­dun­gen in der Medi­zin müssen ein­fach hand­hab­bar sein und sek­torenüber­greifend funktionieren!
Ohne Dig­i­tal­isierung ist eine gute und fortschrit­tliche Medi­zin nicht mehr vorstell­bar. Der sek­torenüber­greifende Infor­ma­tion­saus­tausch beschle­u­nigt die Abläufe in der Behand­lung und hil­ft bei der Ver­mei­dung von Fehlern. Die Nutzung dig­i­tal erfasster, anonymisiert­er Dat­en verbessert die Ver­sorgungs­forschung und ermöglicht eine Opti­mierung der Ther­a­piev­er­fahren. Dig­i­tale Tools wer­den allerd­ings nur dann angewen­det, wenn ihr Zusatznutzen evi­dent ist. Daher müssen diese Sys­teme ein­fach zu bedi­enen sein, die Arbeitsabläufe beschle­u­ni­gen und die sen­si­blen Gesund­heits­dat­en sich­er vor unberechtigtem Zugriff schützen. Die zuge­lasse­nen Hard- und Soft­warekom­po­nen­ten müssen sek­torenüber­greifend — also für die Nutzung in der Klinik, der Prax­is oder der Gesund­heit­sein­rich­tung — ein­heitliche, von der Gematik vorgegebene und durch die Gematik über­prüfte Grund­vo­raus­set­zun­gen aufweisen. Die Sys­teme müssen mit dem Roll­out sofort funk­tions­fähig sein — die Ver­ant­wor­tung hier­für kann nicht dem Endan­wen­der aufge­bürdet wer­den. Nur unter diesen Voraus­set­zun­gen sind Sank­tio­nen bei Ver­weigerung der Dig­i­tal­isierung zu rechtfertigen.