GPA-Botschaft der Woche

Grafik: Annika Trautner

Grafik: Anni­ka Trautner

Bürokratieab­bau jet­zt! 300 Euro-Bagatell­gren­ze bei der Abrech­nung­sprü­fung ein­führen!
Bürokratie lastet weit­er schw­er auf unserem Gesund­heitswe­sen. Im Koali­tionsver­trag von CDU/CSU und SPD ste­ht daher zurecht: „Unser Gesund­heitssys­tem lebt von hochqual­i­fizierten Fachkräften, die täglich Ver­ant­wor­tung für Men­schen tra­gen. Wir ver­ringern Doku­men­ta­tion­spflicht­en und Kon­trolldicht­en mas­siv, etablieren eine Ver­trauen­skul­tur und stärken die Eigen­ver­ant­wortlichkeit der Pro­fes­sio­nen, statt sie mit Bürokratie zu läh­men. Wir führen eine Bagatell­gren­ze von 300 Euro bei der Regressprü­fung niederge­lassen­er Ärzte ein.“ Ja, bitte! Prü­fanträge der Krankenkassen soll­ten kün­ftig nur noch zuläs­sig sein, wenn der Forderungs­be­trag je Kasse, Quar­tal und Arzt 300 Euro über­steigt. Im Rah­men der Abrech­nung­sprü­fung nach § 106d SGB V gin­gen bei der KVB 2023 ca. 1,2 Mio. Daten­sätze ein – mit enormem Bear­beitungsaufwand für Prax­en und Krankenkassen. Mehr als 50% der Anträge waren falsch und unberechtigt. 70% aller Anträge beziehen sich auf Forderun­gen unter 300 Euro. Daher: Ein­fach machen! 300 Euro-Gren­ze einführen!