GPA-Botschaft der Woche:

Grafik: Annika Trautner
Für ein „Recht auf Vergessenwerden“ nach ausgeheilter Krebserkrankung!
4,5 Mio. Menschen in Deutschland leben mit oder nach einer Krebsdiagnose. 60% davon sind Langzeitüberlebende, also Menschen, die ihre Krebserkrankung bereits seit mehr als 5 Jahren überlebt haben und medizinisch als geheilt gelten. Trotzdem werden diese Menschen an vielen Stellen im Leben benachteiligt, etwa bei Versicherungen, Krediten, Immobilienfinanzierungen, Adoptionen oder bei der Verbeamtung. Für Langzeitüberlebende ist es eine Zumutung, auch nach Jahrzehnten noch Nachteile zu haben, besonders für Menschen, die im Kinder- bzw. Jugendalter eine Krebserkrankung überstanden haben. Für ein „Recht auf Vergessenwerden“, bei dem die Krebsregister ihre Aufgaben gleichwohl weiterhin voll erfüllen können, hat sich die GPA-Landesversammlung am 10.10.2026 einstimmig ausgesprochen. Die an die Bundesebene gerichtete Petition „Recht auf Vergessenwerden nach Krebs“ (www.recht-auf-vergessen.de) kann noch unterschrieben werden! Der ab 20.11. gültige neue § 213a VVG ist immerhin ein erster Schritt. Weitere müssen folgen!

