GPA-Botschaft der Woche

Grafik: Annika Trautner

Grafik: Anni­ka Trautner

Hybrid-DRG beibehal­ten!
Seit langem wollen wir die Sek­toren­gren­zen zwis­chen ambu­lant und sta­tionär aufwe­ichen, ja abschaf­fen. Ein sicht­bar­er Schritt auf diesem Weg waren die 2024 einge­führten Hybrid-DRG. Nun sollen diese ab 2028 schon wieder Geschichte sein. Hierüber will der Bun­destag heute berat­en. Die Abschaf­fung der Hybrid-DRG wäre der falsche Weg! Viele Prax­en haben ihre Struk­turen gezielt für ambu­lante Ein­griffe aus­ge­baut und in gutem Glauben Investi­tio­nen getätigt. Bei den Hybrid-DRG geht es daher um Sek­toren­verbindung, mehr noch aber um Ver­trauen und die Ver­lässlichkeit der Poli­tik. Zudem geht es um Kosten der GKV: Die KBV bez­if­fert das Ambu­lan­tisierungspoten­zial, also die möglichen Einsparun­gen durch mehr ambu­lante Ein­griffe, auf ca. 8 Mrd. Euro jährlich. Fakt ist: Allein der medi­zinis­che Bedarf sollte entschei­den, ob eine Behand­lung ambu­lant oder sta­tionär erfol­gt. Diese Gewähr bieten Hybrid-DRG bess­er als eine Kom­bi aus EBM und neuen Kurzzeit­fall­pauschalen, die wieder Bürokratie schaf­fen und Sek­toren­gren­zen zementieren!