GPA-Botschaft der Woche:

Grafik: Annika Trautner
Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen: Viel Licht – aber bitte kein Schatten auf das Arzt-Patienten-Verhältnis!
Am 15.7.2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) beschlossen. Der Gesetzentwurf setzt wichtige Impulse für ein digitales, datengestütztes Gesundheitswesen. Eine nutzerfreundliche ePA, digitale Versorgungspfade, bessere Terminvermittlung und mehr Interoperabilität können Patienten ebenso wie Ärzte spürbar entlasten. Entscheidend ist, dass digitale Lösungen offen, praxistauglich und am tatsächlichen Versorgungsbedarf ausgerichtet sind. Kritisch wird es jedoch, wenn Krankenkassen durch die Nutzung von ePA-Daten zunehmend in medizinische Beratung und Versorgungssteuerung eingreifen. Digitalisierung darf bewährte Verantwortlichkeiten nicht verschieben. Medizinische Entscheidungen gehören weiter in die Hände der behandelnden Ärzte: individuell, unabhängig und allein am Patientenwohl orientiert. Das GeDIG bietet viele Chancen. Sein Erfolg hängt aber daran, dass Digitalisierung das Arzt-Patienten-Verhältnis stärkt – und nicht beeinträchtigt.

