GPA-Botschaft der Woche:

Grafik: Annika Trautner

Grafik: Anni­ka Trautner

Gesetz für Dat­en und dig­i­tale Inno­va­tion im Gesund­heitswe­sen: Viel Licht – aber bitte kein Schat­ten auf das Arzt-Patienten-Verhältnis!
Am 15.7.2026 hat das Bun­desk­abi­nett den Entwurf eines Geset­zes für Dat­en und dig­i­tale Inno­va­tion im Gesund­heitswe­sen (GeDIG) beschlossen. Der Geset­zen­twurf set­zt wichtige Impulse für ein dig­i­tales, datengestütztes Gesund­heitswe­sen. Eine nutzer­fre­undliche ePA, dig­i­tale Ver­sorgungsp­fade, bessere Ter­min­ver­mit­tlung und mehr Inter­op­er­abil­ität kön­nen Patien­ten eben­so wie Ärzte spür­bar ent­las­ten. Entschei­dend ist, dass dig­i­tale Lösun­gen offen, prax­is­tauglich und am tat­säch­lichen Ver­sorgungs­be­darf aus­gerichtet sind. Kri­tisch wird es jedoch, wenn Krankenkassen durch die Nutzung von ePA-Dat­en zunehmend in medi­zinis­che Beratung und Ver­sorgungss­teuerung ein­greifen. Dig­i­tal­isierung darf bewährte Ver­ant­wortlichkeit­en nicht ver­schieben. Medi­zinis­che Entschei­dun­gen gehören weit­er in die Hände der behan­del­nden Ärzte: indi­vidu­ell, unab­hängig und allein am Patien­ten­wohl ori­en­tiert. Das GeDIG bietet viele Chan­cen. Sein Erfolg hängt aber daran, dass Dig­i­tal­isierung das Arzt-Patien­ten-Ver­hält­nis stärkt – und nicht beeinträchtigt.