GPA-Botschaft der Woche:

Grafik: Annika Trautner
Kurorte und Heilbäder ins Präventionsgesetz aufnehmen!
Vor 11 Jahren, am 25.7.2015, ist das Präventionsgesetz des Bundes in Kraft getreten. Nun ist es an der Zeit, Prävention als eigenständige und verlässlich finanzierte Säule des Gesundheitswesens weiter zu stärken — gleichwertig neben Akutversorgung, Reha und Pflege. Im Zuge einer Novellierung des Präventionsgesetzes müssen Heilbäder und Kurorte systematisch als Präventionsstandorte verankert werden: mit ihrer medizinisch-therapeutischen Kompetenz, ihren natürlichen Heilmitteln und regionalen Gesundheitsnetzwerken. Heilbäder und Kurorte sind Partner für Prävention, Versorgung, Reha und Kostenstabilisierung im Gesundheitswesen. Zugleich sind sie ein starker Faktor der bayerischen Gesundheitswirtschaft: Jede 4. Übernachtung in Bayern findet in Heilbädern oder Kurorten statt. Mit einem Jahresumsatz von knapp 5,6 Mrd. Euro sichern sie rund 100.000 Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Ihre Einbindung in ein novelliertes Präventionsgesetz ist daher sowohl gesundheits- als auch

