GPA-Botschaft der Woche

Grafik: Annika Trautner

Grafik: Anni­ka Trautner

Nicht auf dem Rück­en der Kinder! Kein Fachzah­narztvor­be­halt für kiefer­orthopädis­che Behandlungen!
Der im Entwurf des Beitragssatzsta­bil­isierungs­ge­set­zes vorge­se­hene sog. Fachzah­narztvor­be­halt für Kiefer­orthopädie wäre ein ver­heeren­der Ein­griff in gewach­sene Ver­sorgungsstruk­turen. Wenn nur noch Fachzah­närzte für Kiefer­orthopädie solche Behand­lun­gen durch­führen dürften, käme dies für Zah­närzte, die auch kiefer­orthopädisch arbeit­en, einem fak­tis­chen Berufsver­bot gle­ich. Die Exis­tenz viel­er Prax­en würde aufs Spiel geset­zt. Weit über 920.000 Kinder in Deutsch­land hät­ten keinen Zah­narzt mehr, der sich um ihre Zahnspange küm­mert. 25% der kiefer­orthopädis­chen Behan­dler wür­den weg­fall­en. Die flächen­deck­ende kiefer­orthopädis­che Ver­sorgung kön­nte nicht mehr sichergestellt wer­den. In Bay­ern wären acht Land­kreise unter­ver­sorgt und weit­ere acht von Unter­ver­sorgung bedro­ht. Beson­ders in ländlichen Räu­men würde somit die „Zahnspange“ fak­tisch zur Pri­vatleis­tung. Der soziale Sta­tus wäre wieder an den Zäh­nen ables­bar. Deshalb muss die geplante Regelung ersat­z­los gestrichen werden!