GPA-Botschaft der Woche

Grafik: Annika Trautner

Grafik: Anni­ka Trautner

Das Faxgerät in der Arzt­prax­is hat aus­ge­di­ent! Ange­sagt sind dig­i­tale, daten­schutzkon­forme Lösungen!
Das Faxgerät passt nicht mehr in die Arzt­prax­is von heute. Es ist nicht sich­er. Denn Faxe wer­den meist over IP ver­sandt: in dig­i­tale Daten­pakete zer­legt und unver­schlüs­selt. Für Angreifer sind sie so leicht ein­se­hbar wie eine offene Postkarte: die Dat­en liegen auf dem gesamten Über­tra­gungsweg offen. Gefaxte Doku­mente liegen zudem oft lang in den Geräten, frei zugänglich für Unbefugte. Auch ist der Faxver­sand fehler­an­fäl­lig: Ein Zahlen­dreher genügt und Gesund­heits­dat­en lan­den beim Falschen. Damit ste­ht das Fax auf extrem dün­nem Eis und erfüllt die Anforderun­gen der DSGVO nicht mehr. In Öster­re­ich ist das Fax­en von sen­si­blen Patien­ten­dat­en daher seit 1.1.2025 ver­boten. Erset­zt wer­den sollte das Fax in Arzt­prax­en durch dig­i­tale, daten­schutzkon­forme Lösun­gen, etwa das KIM-Ver­fahren der Telematik­in­fra­struk­tur, das sicheren Aus­tausch ermöglicht; durch den eArzt­brief, das E‑Rezept oder ver­schlüs­selte E‑Mail-Ver­fahren (PGP oder S/MIME). Dig­i­tal­isierung fördert so den Daten­schutz und macht Arbeitsabläufe effizienter!