GPA-Botschaft der Woche

Grafik: Annika Trautner
Ein Bravo auf die Erleichterungen bei der Lebendspende von Organen!
Gute Nachrichten für die mindestens 6.500 Menschen in Deutschland, die aktuell händeringend auf eine Spenderniere warten, um wieder ein Leben in weitgehender Normalität führen zu können: Am 26.3.2026 hat der Bundestag Änderungen bei der Lebendorganspende beschlossen. Wie bereits 1998 in einem bahnbrechenden Aufsatz (MedR 1998, S. 253–256) gefordert wurde, wird zwei Paaren, die sich gegenseitig eine Niere spenden wollen, dies aber nicht können, weil die Gewebemerkmale nicht passen, eine Überkreuz-Lebendspende ermöglicht. Zudem wird eine sog. „nicht gerichtete anonyme Nierenspende“ zugelassen. Der Spenderschutz wird gestärkt: Vor einer Spende ist künftig eine unabhängige psychosoziale Beratung und Evaluation der Spenderinnen und Spender verpflichtend. Eine Lebendnierenspende wird schließlich im Fall einer eigenen Erkrankung bei der Vermittlung einer postmortal gespendeten Niere berücksichtigt. Gut so! Der nächste Schritt muss nun die Erweiterte Widerspruchslösung bei postmortal gespendeten Organen sein!

