GPA-Botschaft der Woche

Grafik: Annika Trautner

Grafik: Anni­ka Trautner

Ein Bra­vo auf die Erle­ichterun­gen bei der Lebend­spende von Organen!
Gute Nachricht­en für die min­destens 6.500 Men­schen in Deutsch­land, die aktuell hän­derin­gend auf eine Spenderniere warten, um wieder ein Leben in weit­ge­hen­der Nor­mal­ität führen zu kön­nen: Am 26.3.2026 hat der Bun­destag Änderun­gen bei der Leben­dor­ganspende beschlossen. Wie bere­its 1998 in einem bahn­brechen­den Auf­satz (MedR 1998, S. 253–256) gefordert wurde, wird zwei Paaren, die sich gegen­seit­ig eine Niere spenden wollen, dies aber nicht kön­nen, weil die Gewebe­merk­male nicht passen, eine Überkreuz-Lebend­spende ermöglicht. Zudem wird eine sog. „nicht gerichtete anonyme Nieren­spende“ zuge­lassen. Der Spender­schutz wird gestärkt: Vor ein­er Spende ist kün­ftig eine unab­hängige psy­chosoziale Beratung und Eval­u­a­tion der Spenderin­nen und Spender verpflich­t­end. Eine Lebend­nieren­spende wird schließlich im Fall ein­er eige­nen Erkrankung bei der Ver­mit­tlung ein­er post­mor­tal gespende­ten Niere berück­sichtigt. Gut so! Der näch­ste Schritt muss nun die Erweit­erte Wider­spruch­slö­sung bei post­mor­tal gespende­ten Orga­nen sein!