GPA-Botschaft der Woche

Foto: Bernhard Seidenath

Foto: Bern­hard Seidenath

Deutsch­land braucht ein Prax­iszukun­fts­ge­setz! Auch Niederge­lassene brauchen Unter­stützung bei der Digitalisierung!
Wir sind ethisch verpflichtet, den Pati­entin­nen und Patien­ten die neuen Möglichkeit­en, die mit der Dig­i­tal­isierung und der Nutzung von Gesund­heits­dat­en ver­bun­den sind, zugutekom­men zu lassen. Daten­schutz und Daten­schatz kön­nen und müssen gemein­sam gedacht wer­den! Deshalb sind Über­legun­gen für ein Gesund­heits­daten­nutzungs­ge­setz und für ein Dig­i­talge­setz auf Bun­de­sebene grund­sät­zlich begrüßenswert. Sin­nvoll ist hier ins­beson­dere die vorgeschla­gene Opt-Out-Regelung. Allerd­ings brauchen die Leis­tungser­bringer und ins­beson­dere die niederge­lasse­nen Ärztin­nen und Ärzte Unter­stützung bei der Umstel­lung auf dig­i­tale Tools. Nach dem Vor­bild des Kranken­hauszukun­fts­ge­set­zes braucht es deshalb unbe­d­ingt auch ein Prax­iszukun­fts­ge­setz — mit einem Prax­iszukun­fts­fonds nach dem Beispiel des Kranken­hauszukun­fts­fonds! Nur so wer­den die möglichen Quan­ten­sprünge bei Diag­nos­tik und Ther­a­pie, aber auch bei Präven­tion und Ent­las­tung von Bürokratie in den Prax­en zuver­läs­sig ankommen.