GPA-Botschaft der Woche

In den Heilmit­teler­bringer­berufen muss die Zahlung ein­er Aus­bil­dungsvergü­tung verpflich­t­end sein!
Heilmit­teler­bringer, also Phys­io­ther­a­peuten, Ergother­a­peuten, Logopä­den, Masseure, medi­zinis­che Bade­meis­ter oder Podolo­gen, leis­ten Enormes für die Gesund­heit der Men­schen. Lei­der ist der Fachkräfte­man­gel in diesem Bere­ich eben­falls mas­siv. Um mehr Fachkräfte zu gewin­nen, hat der Freis­taat Bay­ern seit dem Schul­jahr 2018/2019 das Schul­geld abgeschafft. Dies reicht aber nicht aus. Kün­ftig muss auch eine Aus­bil­dungsvergü­tung gezahlt wer­den. Hier ist der Bund in der Pflicht, eine solche verpflich­t­end zu zahlende Aus­bil­dungsvergü­tung so rasch wie möglich in den ein­schlägi­gen Beruf­s­ge­set­zen zu ver­ankern. Bis dahin muss eine solche Zahlung zumin­d­est tar­ifver­traglich abgesichert wer­den. Die entsprechen­den Tar­if­steigerun­gen müssen durch die Krankenkassen refi­nanziert wer­den. Ziel ist es, dass wieder mehr junge Men­schen einen dieser Berufe ergreifen, um die gesund­heitliche Ver­sorgung in Bay­ern auch kün­ftig sicherzustellen. Eine älter wer­dende Gesellschaft hat näm­lich auch einen höheren Bedarf an Leis­tun­gen von Heilmittelerbringern.