GPA-Botschaft der Woche:

Foto: Annika Trautner

Foto: Anni­ka Trautner

Kranken­haus­pla­nung muss Län­der­sache bleiben!
Eine von Seit­en des Bun­des einge­set­zte Regierungskom­mis­sion hat vor etwas mehr als einem hal­ben Jahr Reform-Vorschläge für das Kranken­hauswe­sen in Deutsch­land unter­bre­it­et – und dabei sehr viele Men­schen verun­sichert. Am let­zten Don­ner­stag sind Bund und Län­der wieder zusam­mengekom­men, um sich über die Eck­punk­te eines kün­fti­gen Geset­zes auszu­tauschen. Fakt ist: Aus ver­fas­sungsrechtlichen Grün­den ist es unab­d­ing­bar, den Län­dern die Entschei­dung zu über­lassen, an welchem Stan­dort welche Kranken­hausleis­tung ange­boten wer­den soll. Fakt ist auch: Bei den Län­dern muss der entschei­dende Ein­fluss auf die erst­ma­lige Fes­tle­gung von Leis­tungs­grup­pen und deren Qual­itätsvo­raus­set­zun­gen verbleiben. Das­selbe gilt für deren spätere Weiterentwicklungen.
Die geplante neue Vorhal­te­fi­nanzierung ist zu begrüßen. Sie muss allerd­ings – eben­so wie die Fall­pauschalen – dauer­haft auf Basis valid­er Kosten­be­tra­ch­tun­gen und Kosten­prog­nosen fort­geschrieben wer­den. Die Verbindung der Sek­toren „ambu­lante“ und „sta­tionäre Ver­sorgung“ muss gestärkt wer­den, ins­beson­dere durch die Ein­führung von Hybrid-DRGs.