Gesundheits- und Pflegepolitischer Arbeitskreis der CSU (GPA) kritisiert den Beschluss zur Abschaffung des §219a StGB

Proak­tive Wer­bung für Schwanger­schaftsab­brüche ist keine Lösung

Ein Schwanger­schaftsab­bruch ist keine medi­zinis­che Leis­tung wie jede andere, ger­ade deshalb ist die Entschei­dungs­find­ung schwierig und oft sehr belas­tend. Mit ein­er proak­tiv­en Wer­bung im Inter­net wird jedoch das Gegen­teil sug­geriert. Die betrof­fe­nen Frauen brauchen in dieser Sit­u­a­tion vor allem Hil­fe und Unter­stützung – keine Wer­bung von Ärzten, die diesen Ein­griff anbi­eten.“, stellt der GPA-Lan­desvor­sitzende Bern­hard Sei­de­nath, MdL klar.

Eine sach­liche Infor­ma­tion durch Ärztin­nen und Ärzte, welche zu einem solchen Ein­griff berechtigt sind, ist aus Sicht des GPA nicht zu bean­standen. Diese war jedoch auch mit der bish­eri­gen Geset­zes­lage möglich. Weit­er­hin war es auch trotz Wer­be­ver­bots Ärztin­nen und Ärzten möglich, auf ihrer Home­page darüber zu informieren, dass sie Schwanger­schaftsab­brüche anbieten.

Wenn zudem die Abschaf­fung des § 219a StGB, also das Wer­be­ver­bot für Abtrei­bun­gen, in einem Atemzug vor allem mit der Stärkung von Frauen­recht­en begrün­det wird, wird sie
diesem sen­si­blen und ver­ant­wor­tungsvollen The­ma nicht gerecht“, so Car­oli­na Traut­ner,  MdL, Staatsmin­is­terin a.D.

Für den GPA hat der Schutz des Lebens – der unge­bore­nen Kinder eben­so wie von Frauen, die Entschei­dun­gen in schwierig­ster Sit­u­a­tion alleine tre­f­fen und unter den Fol­gen vielle­icht ihr Leben lang lei­den – ober­ste Pri­or­ität. Die Stre­ichung des Wer­be­ver­bots löst diese Prob­leme nicht. Es muss endlich die fach­liche Infor­ma­tion sowie per­sön­liche Beratung und
Unter­stützung im Mit­telpunkt stehen.

Das eigentliche Ziel der Ini­tia­tive scheint eine Änderung oder gar Abschaf­fung des § 218  StGB zu sein. Hier schrillen nun alle Alar­m­glock­en. Es gibt keinen Grund, das müh­sam aus­tari­erte Abtrei­bungsrecht zu ändern. Für den Gesund­heits- und Pflege­poli­tis­chen Arbeit­skreis der CSU ist eine geset­zlich vorgeschriebene Schwanger­schaft­skon­flik­t­ber­atung durch eine staatlich anerkan­nte Beratungsstelle unab­d­ing­bar“, erk­lärte Seidenath.