Faire Vermietung fördern – Besteuerung von Mitarbeiter- und Werkswohnungen verringern

Foto: filmfoto - iStock-Photo

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Wird eine Woh­nung vom Arbeit­ge­ber für seine Angestell­ten unter­halb des Miet­spiegels ange­boten, muss der Angestellte für die Dif­ferenz derzeit Lohn­s­teuer und Sozialver­sicherungs­beiträge abführen oder der Arbeit­ge­ber muss die Mieten auf das ort­sübliche Niveau anheben.

Das wollen wir ändern und haben uns mit einem Dringlichkeit­santrag für die steuer­liche Ent­las­tung dieser ver­bil­ligten Wohn­raumüber­las­sung eingesetzt.

Wir sind froh über jede fair ver­mi­etete Mitar­beit­er- und Werkswoh­nung, ger­ade mit Blick auf den über­hitzten Woh­nungs­markt in den Bal­lungsräu­men. Miet­spiegel und Steuer­recht dür­fen vernün­ftige Preisen nicht ver­hin­dern“, betont Josef Zellmeier, der Vor­sitzende des Finan­zauss­chuss­es im Bay­erischen Landtag.

Pressemit­teilung zum Thema